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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Februar 2026

Steueränderungsgesetz 2025

Steueränderungsgesetz 2025

Übersicht über nachträglich eingefügte Gesetzesänderungen

Kurzarbeitergeld 2026

Kurzarbeitergeld 2026

Gesetzgeber verlängert Bezugsdauer abermals auf 24 Monate

Vorlagepflichten bei Betriebsprüfung

Vorlagepflichten bei Betriebsprüfung

Offenlegung von E-Mails während einer Betriebsprüfung

Steuererklärungspflichten

Steuererklärungspflichten

Übermittelte E-Daten ersetzen keine Steuererklärung

Aktivrente

Aktivrente

Steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner

Auslandsreisepauschalen 2026

Auslandsreisepauschalen 2026

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtung im Ausland

Grundsteuer verfassungsgemäß

Grundsteuer verfassungsgemäß

Bundesfinanzhof zur Verfassungskonformität des Ertragswertverfahrens

Neue Streitwertgrenzen 2026

Neue Streitwertgrenzen 2026

Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte auf € 10.000,00

Kurzarbeitergeld 2026

Schreibmaschine mit Aufschrift Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit ist eine wertvolle Alternative zu Entlassungen und stellt einen wichtigen Pfeiler zur Sicherung der Arbeitsplätze dar. Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde während der Corona-Pandemie von ursprünglich 12 Monaten auf 24 Monate verlängert. Diese Ausnahmeregelung galt ursprünglich nur bis Jahresende 2025.

Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung

Mit der im Dezember 2025 verabschiedeten „Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“ wurde die maximale Bezugsdauer weiterhin auf 24 Monate festgesetzt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten dadurch Planungssicherheit für die kommenden Monate des Jahres 2026.

Bezugsdauer ab 2027

Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis 31.12.2026 befristet. Nach derzeitiger Rechtslage soll ab 2027 wieder die ursprüngliche Bezugsdauer von 12 Monaten gelten.

Stand: 27. Januar 2026

Bild: kelifamily - stock.adobe.com

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