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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juni 2026

Vollverzinsung für Umsatzsteuer

Vollverzinsung für Umsatzsteuer

BFH billigt Erhebung von Nachzahlungszinsen auf Vorsteuerberichtigungen

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen 2026

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen 2026

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei.

Immobilien-Seminare als Werbungskosten

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Aktuelle Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts

Belegsendung mit der Steuererklärung

Belegsendung mit der Steuererklärung

In welchen Fällen eine unaufgeforderte Abgabe von Belegen mit der Steuererklärung sinnvoll ist

E-Rechnungen

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Bundessteuerberaterkammer veröffentlicht neuen FAQ-Katalog

Homeoffice als Betriebsstätte

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OECD-Musterkommentar zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Betriebswirtschaft: Return on Investment

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Standardkennzahl für mehr Betriebsrentabilität

EU-Inc. als Gesellschaftsform

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EU-Inc. als neue Gesellschaftsform mit digitaler und kosteneffizienter Gründung

Warnhinweis: Missbrauch von Wirtschaftsprüfer-Identitäten

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WPK empfiehlt Berufsangehörigen regelmäßige Website-Checks im Internet

Vollverzinsung für Umsatzsteuer

Mann tippt auf Taschenrechner

Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Das Finanzamt verlangt bekanntlich auf Steuernachforderungen Zinsen und zahlt Zinsen auf Steuererstattungen. Diese sogenannte „Vollverzinsung“ nach § 233a Abgabenordnung (AO) tritt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres ein, in dem die Steuer entstanden ist. Der Zinssatz beträgt 0,15 % für jeden Monat, also 1,8 % pro Jahr. Die 0,15 % pro Monat erscheinen auf den ersten Blick geringfügig. Handelt es sich aber um höhere Steuernachzahlungsbeträge, wie dies bei nachträglichen Vorsteuerberichtigungen der Fall sein kann, können die Zinsen ganz erhebliche Beträge ausmachen. 

Vollverzinsung unionskonform

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am 7.5.2026 veröffentlichten Urteil

(v. 11.12.2025 - V R 7/24) die Vollverzinsung von Umsatzsteuernachforderungen für rechtmäßig erklärt und die Revision zurückgewiesen. Die Vollverzinsung wirkt gleichermaßen zugunsten als auch zulasten der Steuerpflichtigen. Die Frage nach einer Unionskonformität würde sich nicht stellen, da eine Vollverzinsung im Unionsrecht nicht vorgesehen ist. Die Verzinsungsregelung für Umsatzsteuern basiert vielmehr auf jener Verfahrensautonomie, die Deutschland als Mitgliedstaat zusteht. 

Fazit

Kommt es im Fall einer Betriebsprüfung wie im Streitfall zu erheblichen Vorsteuerberichtigungen, müssen Steuerpflichtige neben den Umsatzsteuernachzahlungen unter Umständen auch erhebliche Zinsforderungen einkalkulieren. Dass Deutschland Nachzahlungszinsen verlangen darf, ergibt sich nach dem Urteil aus Art. 273 Abs. 1 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL). Danach können Mitgliedstaaten „weitere Pflichten vorsehen, die sie für erforderlich erachten, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen und um Steuerhinterziehung zu vermeiden“.

Stand: 26. Mai 2026

Bild: NINENII - stock.adobe.com

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