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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juni 2026

Vollverzinsung für Umsatzsteuer

Vollverzinsung für Umsatzsteuer

BFH billigt Erhebung von Nachzahlungszinsen auf Vorsteuerberichtigungen

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen 2026

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen 2026

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei.

Immobilien-Seminare als Werbungskosten

Immobilien-Seminare als Werbungskosten

Aktuelle Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts

Belegsendung mit der Steuererklärung

Belegsendung mit der Steuererklärung

In welchen Fällen eine unaufgeforderte Abgabe von Belegen mit der Steuererklärung sinnvoll ist

E-Rechnungen

E-Rechnungen

Bundessteuerberaterkammer veröffentlicht neuen FAQ-Katalog

Homeoffice als Betriebsstätte

Homeoffice als Betriebsstätte

OECD-Musterkommentar zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Betriebswirtschaft: Return on Investment

Betriebswirtschaft: Return on Investment

Standardkennzahl für mehr Betriebsrentabilität

EU-Inc. als Gesellschaftsform

EU-Inc. als Gesellschaftsform

EU-Inc. als neue Gesellschaftsform mit digitaler und kosteneffizienter Gründung

Warnhinweis: Missbrauch von Wirtschaftsprüfer-Identitäten

Warnhinweis: Missbrauch von Wirtschaftsprüfer-Identitäten

WPK empfiehlt Berufsangehörigen regelmäßige Website-Checks im Internet

Immobilien-Seminare als Werbungskosten

Person arbeitet am Laptop

Werbungskosten

Vermieterinnen bzw. Vermieter können Fortbildungskosten für Seminare zu den Themen Immobilienverwaltung und steuerliche Optimierung als (vorweggenommene) Werbungskosten geltend machen. Dies hat das Sächsische Finanzgericht (FG) entschieden (Urt. v. 1.10.2025 5 K 14/25, rkr.). Im Streitfall ging es um Kosten in Höhe von € 5.900,00 für das Seminar „Immocation Steuerclass“. Es handelte sich hierbei um ein spezialisiertes Fortbildungsangebot zur Immobilienverwaltung. 

Veranlassungszusammenhang

Während die Finanzverwaltung den für den Werbungskostenabzug notwendigen Veranlassungszusammenhang verneinte, verglich das FG die Aufwendungen mit denen von Steuerberatungskosten und ließ den Werbungskostenabzug zu. Fortbildungsveranstaltungen, die der Steueroptimierung von Immobilieninvestitionen dienen, seien untrennbar mit der Vermietungstätigkeit verbunden. Die Vermittlung von steuerlichen Grundlagen sei vergleichbar mit Steuerberatungskosten. Diese stellen Werbungskosten dar, soweit sie bei Ermittlung der Einkünfte anfallen. 

Steuerspezifische Themen

Besonders für diesen Lehrgang war, dass dieser spezifische steuerliche Schulungsthemen wie die Berechnung von Abschreibungen, die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Anschaffungskosten sowie die Nutzung von Kalkulationstools zur Renditeberechnung beinhaltete.

Stand: 26. Mai 2026

Bild: Sutthiphong - stock.adobe.com

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