Helmut Neutz

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2023

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Verzinsung von Darlehensforderungen

Verzinsung von Darlehensforderungen

Gesellschafterdarlehen müssen selbst bei Einlagezinsen nahe null angemessen verzinst werden

Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung

Bundesarbeitsministerium legt Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor

Urlaubsgeld als Fahrtkostenzuschuss

Urlaubsgeld als Fahrtkostenzuschuss

Freiwilliges Urlaubsgeld als steuerfreier Fahrtkostenzuschuss

Übertragung eines verpachteten Betriebs

Übertragung eines verpachteten Betriebs

Wann die Übertragung verpachteter Betriebe steuerbegünstigt ist

Vermächtnisse zu Gunsten ausländischer Erwerber

Vermächtnisse zu Gunsten ausländischer Erwerber

Steuerfreie Vermögensübertragung inländischer Grundvermögen an ausländische Erwerber

Bilanzkennzahlen

Bilanzkennzahlen

Geschäftsberichte börsennotierter Unternehmen richtig lesen

Pfändungsfreigrenzen

Pfändungsfreigrenzen

Welche Beträge ab dem 1.7.2023 gelten

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Hammer

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Kapitalbeteiligungen am eigenen Unternehmen an die Arbeitnehmer des Unternehmens, wie u. a. vom Arbeitgeber ausgegebene Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Genussscheine, Genossenschaftsbeteiligungen usw. (vgl. § 2 fünftes Vermögensbildungsgesetz), ist nach aktuellem Rechtsstand bis zu einem Höchstbetrag von € 1.440,00 im Jahr steuerfrei. Sozialversicherungsfreiheit besteht analog bis in gleicher Höhe. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen (§ 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz/EStG).

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Dieser Freibetrag soll nun im Rahmen des geplanten „Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz/ZuFinG)“ auf € 5.000,00 im Jahr erhöht werden. Darüber hinaus soll die steuerliche Begünstigung nur noch für solche Vermögensbeteiligungen gewährt werden, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 3 Nr. 39 Satz 2 EStG-E). Damit ist eine steuerfreie Vermögensbildung durch Entgeltumwandlung künftig nicht mehr möglich.

Aufgeschobene Besteuerung

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz enthält darüber hinaus weitere Maßnahmen für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus Vermögensbeteiligungen, insbesondere im Hinblick auf die Frist für die aufgeschobene Besteuerung (§ 19a EStG). Diese beträgt gegenwärtig 12 Jahre und soll auf 20 Jahre verlängert werden. Damit müssen Arbeitnehmer geldwerte Vorteile aus vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Vermögensbeteiligungen am eigenen Unternehmen erst nach 20 Jahren oder bei früherer Veräußerung/Übertragung der Besteuerung unterwerfen. Damit soll der sogenannten „Dry-In Liquiditätsproblematik“ entgegengewirkt werden, die besonders Start-up-Unternehmen und deren Mitarbeiter in der Vergangenheit belastete.

Stand: 27. Juni 2023

Bild: Blue Planet Studio - stock.adobe.com

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