Helmut Neutz

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2023

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Verzinsung von Darlehensforderungen

Verzinsung von Darlehensforderungen

Gesellschafterdarlehen müssen selbst bei Einlagezinsen nahe null angemessen verzinst werden

Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung

Bundesarbeitsministerium legt Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor

Urlaubsgeld als Fahrtkostenzuschuss

Urlaubsgeld als Fahrtkostenzuschuss

Freiwilliges Urlaubsgeld als steuerfreier Fahrtkostenzuschuss

Übertragung eines verpachteten Betriebs

Übertragung eines verpachteten Betriebs

Wann die Übertragung verpachteter Betriebe steuerbegünstigt ist

Vermächtnisse zu Gunsten ausländischer Erwerber

Vermächtnisse zu Gunsten ausländischer Erwerber

Steuerfreie Vermögensübertragung inländischer Grundvermögen an ausländische Erwerber

Bilanzkennzahlen

Bilanzkennzahlen

Geschäftsberichte börsennotierter Unternehmen richtig lesen

Pfändungsfreigrenzen

Pfändungsfreigrenzen

Welche Beträge ab dem 1.7.2023 gelten

Übertragung eines verpachteten Betriebs

Datenübertragung

Übertragung von Betriebsvermögen

Betriebsvermögen genießt im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht besondere Steuerprivilegien. Steuerbegünstigtes Betriebsvermögen ist solches Betriebsvermögen, das im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht. Der Erblasser/Schenker muss dabei selbst von ihm stammendes Betriebsvermögen einem Erben/Begünstigten zuweisen und der Erwerber muss den Betrieb als solches fortführen.

Verpachtete Betriebe

Verpachtetes Betriebsvermögen zählt grundsätzlich zum begünstigungsfähigen Betriebsvermögen. Grundstücke, für die eine Nutzungsüberlassung im Rahmen der Verpachtung eines ganzen Betriebs erfolgt und der Verpächter als Erblasser bzw. Schenker die Einnahmen ertragsteuerlich zu den Gewinneinkünften (nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) hinzugerechnet hat, sind vom steuerschädlichen Verwaltungsvermögen ausgenommen.

Voraussetzungen

Die Finanzverwaltung knüpft die Ausnahmeregelung für eine Betriebsverpachtung im Ganzen an eine der folgenden Voraussetzungen (Erbschaftsteuer-Richtlinien RE 13b.15): (1) der Erbe, auf den der verpachtete Betrieb übergeht, ist bereits Pächter des Betriebs oder (2) – bei einer Schenkung unter Lebenden – der Verpächter hat den Pächter im Zusammenhang mit einer unbefristeten Verpachtung durch eine letztwillige Verfügung oder eine rechtsgeschäftliche Verfügung als Erben eingesetzt oder (3) der Beschenkte kann den Betrieb noch nicht selber führen, weil ihm z. B. die dazu erforderliche Qualifikation noch fehlt und der Schenker im Hinblick darauf den verschenkten Betrieb für eine Übergangszeit von maximal zehn Jahren an einen Dritten verpachtet hat.

Ausnahmen

Die Steuerbegünstigungen gelten darüber hinaus nicht für verpachtete Betriebe, die vor ihrer Verpachtung die Voraussetzungen als begünstigtes Vermögen nicht erfüllt haben.

Stand: 27. Juni 2023

Bild: THAWEERAT - stock.adobe.com

zum Seitenanfang
Helmut Neutz work Bahnhofstraße 19 – 23 74072 Heilbronn Deutschland work +49 7131 20 40 1 - 0 fax +49 7131 20 40 1 - 20 www.neutz-steuer.de
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369