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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe März 2026

Parkplatzmiete

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Keine Minderung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Betriebs-Pkw

Kfz-Stellplatz bei doppelter Haushaltsführung

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BFH-Urteil v. 20.11.2025 VI R 4/23

Neue Kaufprämie für private E-Autos

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Bundesregierung fördert wieder einmal die Anschaffung neuer privater E-Autos und Hybridfahrzeuge

Grundstückswertermittlungen im Bewertungsrecht

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BMF gibt Baupreisindices sowie Verbraucherpreisindices für die Bewirtschaftungskosten 2026 bekannt

Besteuerung fiktiver Anteilserwerbe vermeiden

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Steuerpflichtige Anteilserwerbe von ausscheidenden Gesellschaftern

International: Kampf gegen Steueroasen

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Behörden aus Nordrhein-Westfalen kaufen umfangreichen Datensatz

Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz in Kraft

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Automatischer Informationsaustausch jetzt auch für Kryptokonten

Karenzfrist für Jahresabschluss 2024

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Bundesjustizministerium gewährt Gnadenfrist bis Mitte März 2026

Neue Kaufprämie für private E-Autos

Elektroauto mit Ladesäule

Neue Förderung für private Elektroautos

Kaufprämien für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden wurden bereits bis Ende 2023 gewährt, damals unter dem Namen „Innovationsprämie“ bzw. „Umweltprämie“. Mit einer Kaufprämie 2.0 will die Bundesregierung wieder einmal die Elektromobilität fördern.

Förderhöhe

Die Kaufprämie 2.0 ist erstmals familien- und verdienstabhängig gestaltet. Anspruch auf Förderung haben Familien mit einem Haushaltsjahreseinkommen von € 80.000,00, bei zwei Kindern von € 90.000,00. Die Basisförderung liegt für reine Elektroautos bei € 3.000,00. Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal € 60.000,00 erhalten € 4.000,00, Haushalte mit einem Maximaleinkommen von € 45.000,00 sollen € 5.000,00 erhalten. Pro Kind steigt die Förderung um € 500,00, insgesamt um höchstens € 1.000,00.

Förderung für private Plug-in-Hybride

Auch Käufer sogenannter Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung, wenn das Fahrzeug mit einem Range Extender ausgestattet ist. Die Basisförderung beträgt € 1.500,00. Weitere Voraussetzung für Plug-in-Hybride ist, dass diese nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Die Prämien gibt es rückwirkend für alle ab dem 1.1.2026 neu zugelassenen Fahrzeuge.

Stand: 24. Februar 2026

Bild: Bildwerk - stock.adobe.com

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