Helmut Neutz

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juni 2023

Grundsteuer-Bundesmodell verfassungswidrig?

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Bund der Steuerzahler kündigt Musterklagen an

Betriebsausgabenpauschalen 2023

Betriebsausgabenpauschalen 2023

Finanzverwaltung passt Betriebsausgabenpauschalen dem höheren Preisniveau an

Förderungen für klimafreundliches Heizen

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Neue Förderpläne der Bundesregierung für klimafreundliches Heizen

Bewertung von Erbbaugrundstücken nach JStG 2022

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Neue Bewertungsregelungen für Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke

Gewinne mit Kryptowährungen

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BFH bestätigt Steuerpflicht von Gewinnen aus Anschaffung und Veräußerung von Currency Token

Gesetzentwurf Mindeststeuergesetz

Gesetzentwurf Mindeststeuergesetz

Bundesregierung stellt Diskussionsentwurf für ein neues Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vor

Online gegen Steuersünder

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Warum das „Baden-Württemberg-Modell“ Schule macht

Höhere Freibeträge bei Erbschaftsteuer

Höhere Freibeträge bei Erbschaftsteuer

Wie höhere Erbschaft- und Schenkungsteuern infolge der hohen Immobilienbewertung mit höheren Freibeträgen abgefedert werden sollen

Höhere Freibeträge bei Erbschaftsteuer

Münzbalken

Positionspapier der CDU/CSU

Die mit dem Jahressteuergesetz 2022 ab 2023 beschlossene steuerliche Neubewertung von Grundbesitz führt zu teilweise erheblich höheren Steuerwerten und damit auch zu einem höheren steuerpflichtigen Erwerb. Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion ist in vielen Fällen eine zum Teil empfindliche Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer um annähernd 50 % die Folge. Zudem sind Immobilienwerte in den letzten zehn Jahren um bis zu 65 % angestiegen.

Höhere Freibeträge

Zum Ausgleich der Steuermehrbelastung fordert die Partei höhere persönliche Freibeträge bei der Erbschaftsteuer (Antrag 20/4674). Für Ehegatten und Lebenspartner soll der Freibetrag von bisher € 500.000,00 auf € 825.000,00 ansteigen. Für Kinder sollen die Freibeträge von € 400.000,00 auf € 660.000,00 und für Enkelkinder von € 200.000 auf € 330.000 ansteigen. Eltern und Großeltern sollen statt € 100.000,00 künftig € 165.000,00 und übrige Personen statt € 20.000,00 künftig € 33.000,00 steuerfrei erben können.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: small smiles - stock.adobe.com

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