Helmut Neutz

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe April 2023

Optimale Steuerklassenwahl 2023

Optimale Steuerklassenwahl 2023

Finanzverwaltung veröffentlicht aktualisierte Entgelttabelle für die Steuerklassenwahl 2023

Steuermehrbelastung 2022

Steuermehrbelastung 2022

Welche Steuermehrbelastungen Steuerzahler durch die kalte Progression im Jahr 2022 zu tragen hatten

Baupreisindizes 2023

Baupreisindizes 2023

Finanzverwaltung veröffentlicht Indexwerte für 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Was Ebay und Co seit Jahresbeginn an die Finanzbehörden melden müssen

Steuerfreie Veräußerung privater Immobilien

Steuerfreie Veräußerung privater Immobilien

Wann vermietete Immobilien steuerfrei veräußert werden können

Multinationale Konzerne müssen Steuerzahlungen offenlegen

Multinationale Konzerne müssen Steuerzahlungen offenlegen

Neues Gesetz fordert die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch Großkonzerne mit Sitz in der EU

Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Bahnbrechendes BAG-Urteil dürfte Auswirkungen auf künftige Lohnverhandlungen haben

Nießbrauchsberechnung

Nießbrauchsberechnung

Muss die Berechnung des Nießbrauch-Kapitalwerts geschlechterneutral erfolgen?

Nießbrauchsberechnung

Justitia-Figur

Geschlechterdiskriminierung

Während das Bundesarbeitsgericht siehe oben eine gleiche Vergütung von Arbeitsleistungen zwischen Mann und Frau fordert, muss der Bundesfinanzhof/BFH über die Rechtmäßigkeit einer geschlechterneutralen Berechnung des Nießbrauch-Kapitalwertes entscheiden (Az. II R 41/22).

Hintergrund

Bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen (§ 14 Bewertungsgesetz/BewG) werden Multiplikatoren verwendet, die aus geschlechtsdifferenzierten Sterbetafeln abgeleitet werden. Die Multiplikatoren für Frauen sind dabei gemäß der längeren Lebenserwartung höher und damit auch der den steuerpflichtigen Erwerb mindernde Nießbrauch-Kapitalwert. Das vorinstanzliche Finanzgericht/FG Köln (Urteil vom 18.8.2022, 7 K 1799/21) vermutet hierin einen Verstoß gegen das spezielle Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau (Art. § 3 Abs. 2 und Abs. 3 Grundgesetz GG).

Stand: 30. März 2023

Bild: makibestphoto - stock.adobe.com

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